Präambel
Im Mittelpunkt einer vertrauensvollen Partnerschaft sollten nicht Geschäftsbedingungen stehen, sondern erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Rechte der Geschäftspartner werden
deshalb weitestgehend gesetzlich bestimmt.
Dennoch müssen wir für alle Geschäfte mit unseren Kunden einige Punkte zusätzlich vereinbaren oder präzisieren, um Unklarheiten zu vermeiden.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Euroxid Solutions (Details siehe roter Kasten, nachfolgend
„Anbieter“ oder “Auftragnehmer”) und dem Kunden(nachfolgend auch “Auftraggeber”), soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt.
Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der
Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.euroxid.de/UEber-uns/AGBs/ jederzeit abrufbar.
- Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden
einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Sollte der Kunde innerhalb von einem Monat ab Zugang der geänderten AGB diesen nicht widersprechen, so gelten
die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter verpflichtet sich, in der E-Mail, die die geänderten AGB enthält, den Kunden gesondert und deutlich
hervorgehoben auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Folgen eines nicht erfolgten Widerspruches hinzuweisen.
- Sind unsere Bedingungen dem Käufer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung,
wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen müsste.
§2 Angebote, Vertragsschluss, Form
- Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung des Anbieters.
- Mündlich, schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch erteilte Aufträge und Bestellungen an den Anbieter gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch den Anbieter
in Textform bestätigt worden sind.
- Dem Schriftformerfordernis für einseitige empfangsbedürftige Erklärungen im Sinne dieser AGB ist Genüge getan, wenn die Nachricht von einer der Gegenseite bereits
bekannten E-Mail-Adresse oder eindeutig zuzuordnender Domain aus versendet wird und der Empfänger nicht unverzüglich die Bestätigung in Schriftform verlangt. Wird die
Bestätigung verlangt und erteilt, gilt sie als zeitgleich.
- Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich der Anbieter in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2)
Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
- Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen aufgrund technischer Weiterentwicklungen
bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Ansprüche gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden können.
- Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Konzepte, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die
im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
§3 Leistungen
- Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc.
verpflichtet.
- Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
- Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen,
Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Fremdsoftware zu dokumentieren, und haftet nicht für Dokumentationsfehler von Fremdsoftware. Dabei ist und gilt auch das Oxid
eShop-System für den Anbieter als Fremdsoftware. Weiterhin können Änderungen undokumentiert ausgeliefert werden, wenn objektiv keine Dokumentation für die Bedienung
nötig ist, oder ein Kostenvoranschlag ohne Dokumentation vom Auftraggeber akzeptiert wurde. Wird eine undokumentierte Änderung ohne unverzügliche Rüge akzeptiert und in
Betrieb genommen, gilt das Fehlen der Dokumentation als genehmigt.
- Erwirbt der Kunde ein Benutzungsrecht an einer vom Anbieter erstellte Anwendung oder Anpassung, so trägt der Kunde, soweit nicht abweichend vereinbart, die Kosten der
Installation und Inbetriebnahme. Dies gilt auch dann, wenn der Kundenauftrag den Anstoß zur Entwicklung gab. Wurde die Installation des Moduls vereinbart, so umfasst
dies lediglich die technische Einbindung in das Shopsystem des Kunden. Die Integration in dessen Geschäftsprozesse, die individuelle Konfiguration und die Beantwortung
anfallender Fragen und Vornahme gewünschter Einstellungen (Support) werden gemäß den üblichen Stundensätzen berechnet.
- Erwirbt der Kunde ein Benutzungsrecht an einer vom Anbieter erstellten Anwendung oder Anpassung, oder erteilt er einen Auftrag zur Erstellung einer Anwendung oder
Anpassung, die die Funktionalität eines anderen Softwaresystems erweitern, verändern oder mit Drittsystemen verbinden soll (Modul), so wird die Kompatibilität des
Moduls nur mit den aktuell verwendeten oder vertragsgegenständlichen Versionen der anzupassenden Softwaresysteme gewährleistet. Weist der Kunde vor Auftragserteilung
bzw. Kauf nicht auf die verwendeten Versionen hin, sind diese nur von Belang, wenn der Anbieter sie kannte oder kennen musste. In dem Fall werden Module für die jeweils
zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellsten Produktivversionen ausgeliefert. Wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, werden Module für die Professional Edition der
Oxid Shopsoftware geliefert.
- Es steht dem Kunden frei, jederzeit auf Updates und Upgrades zu verzichten.
- Anpassungen an neue Systemversionen (Updates) und funktionale Erweiterungen (Upgrades), die nicht explizit der Beseitigung von Mängeln dienen, die dem Anbieter
zuzurechnen sind, werden grundsätzlich in Rechnung gestellt, wenn vertraglich keine abweichende Regelung getroffen wurde. Es steht dem Anbieter frei, den Support für
veraltete Module einzustellen und keine weiteren Updates oder Upgrades zu veröffentlichen.
§4 Mitwirkungsleistungen
- Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von
Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software.
- Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm
erkennbaren Folgen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
- Sollen Daten für die Veröffentlichung oder Weiterführung des Auftrages oder Dienstleistung vom Anbieter aufbereitet werden, kann der Kunde vor Veröffentlichung eine
Kontrollübersicht per E-Mail oder Web-Preview anfordern. Im Falle von Beanstandungen an den vom Anbieter aufbereiteten Daten, hat dies der Kunde unverzüglich beim
Anbieter schriftlich anzuzeigen.
- Die Lieferung der zur Bearbeitung oder Ausführung des Auftrages notwendigen Daten, Vorlagen und Manuskripten können an den Anbieter elektronisch, auf dem Postwege oder
per Kurier erfolgen. Die Kosten und Gefahren hierfür hat der Kunde zu tragen.
- Die Aufbewahrungspflicht der an den Anbieter übergebenen Daten endet drei Monate nach Beendigung des Auftrages / Dienstleistungsverhältnisses.
- Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes
vereinbart.
- Der Kunde hat sich mit den gewünschten Softwareversionen, insbesondere mit einer gewünschten Oxid-Version vertraut gemacht, und als geeignet für seine Zwecke befunden.
Die verfügbare Dokumentation hat er als ausreichend befunden. Verbindlich sind die Angaben des Anbieters über die Eignung einer Leistung für einen bestimmten Zweck nur
dann, wenn der Kunde den Verwendungszweck detailliert vor Vertragsschluss dargelegt hat und der Anbieter die Eignung zum dargelegten Zweck schriftlich bestätigt.
- Erfordert eine Leistung die Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und einem vom Kunden benannten Dritten, haftet der Kunde für die Mitwirkung des Dritten. So werden dem
Kunden alle Verzögerungen und Kosten zugerechnet, die aus der Sphäre des Dritten stammen. Insbesondere hat der Anbieter das Recht, Fristen entsprechend zu verschieben,
die Aufwände zu berechnen und ggf. das Budget entsprechend zu überschreiten. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch vom Kunden beauftragte Server- und
Hosting-Dienstleister.
- Der Kunde ist verpflichtet, Empfehlungen des Anbieters sorgsam zu prüfen. Entstehen Kosten oder Verzögerungen aufgrund von nicht befolgten Empfehlungen des Anbieters,
haftet der Kunde nur dann nicht, wenn die Empfehlung zur Vorbeugung offensichtlich ungeeignet war.
- Stellt der Anbieter ein System zur Bearbeitung von Anfragen zur Verfügung (Ticketsystem), ist der Kunde verpflichtet, dieses zu verwenden.
§5 Besondere Bestimmungen für individuelle Arbeiten und Suchmaschinenoptimierungen
- Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub,
Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Den Wechsel des Ansprechpartners haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen
Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
- Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
- Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner kann der Anbieter eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für
die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
- Erstellt der Anbieter ein Pflichtenheft, wird der Kunde dieses sorgfältig daraufhin prüfen, ob alle Lasten gewürdigt wurden. Widerspricht der Kunde nicht unverzüglich,
gilt es als freigeben. Soll der Anbieter ein Pflichtenheft erstellen, kann er vom Kunden ein Lastenheft verlangen. Das Pflichtenheft bildet die Grundlage der vom
Anbieter geschuldeten Leistungen. Nicht im Pflichtenheft beschriebene Leistungen bzw. Funktionalitäten sind vom Anbieter nicht geschuldet. Änderungen nach Freigabe des
Pflichtenheftes durch den Kunden stellen Leistungsänderungen dar.
- Suchmaschinenoptimierungen (SEO) zielen darauf ab, die Sichtbarkeit und Positionierung (Ranking) in der Suchergebnissen wesentlicher Suchmaschinen zu verbessern. Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Suchmaschinen ihre Bewertungs- und Sortieralgorithmen unter Verschluss halten, und sich somit keine verbindlichen Prognosen über
den Erfolg einzelner Maßnahmen treffen lassen. Insbesondere können Effekte verzögert eintreten, durch negative Effekte anderer Änderungen oder starke Mitbewerber
überlagert werden. Der Anbieter ist von Haftung frei und hat die Maßnahmen ordnungsgemäß erbracht, es sei denn, er hat vorsätzlich oder grob fahrlässig zum Schaden des
Kunden gehandelt.
§6 Besondere Bestimmungen für die Verwendung der Infrastruktur des Anbieters
- Falls der Anbieter dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz hinterlegt
und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen Strafrecht, gute Sitten, Urheberrechte, Marken- und sonstige
Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen
Kündigung.
- Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter daraus entstandenen und noch entstehenden Schadens,
sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet.
Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gericht- und Anwaltskosten, etc.) vollständig freizustellen.
Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
§7 Ergänzende Bestimmungen für regelmäßig erbrachte Dienstleistungen
- Besteht ein Geschäftsverhältnis dergestalt, dass der Auftragnehmer aus Eigeninitiative und auf Zuruf regelmäßig Arbeiten an den Systemen des Kunden vornimmt und
periodisch abrechnet, ohne dass jeweils Vertrags- oder Zahlungsmodalitäten ausgehandelt würden, entsteht stillschweigend ein Support-Mantelvertrag nach den Maßgaben
dieser Geschäftsbedingungen.
- Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Stundensätze explizit und hervorgehoben informieren. Widerspricht der Kunde
nicht binnen 30 Tagen, gelten die neuen Bestimmungen für Leistungen, die nach dem 31. Tage erbracht werden. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Rechtsfolge
hervorgehoben hinweisen.
- Ist nichts anderes vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Betreuung durch nur einen oder durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters.
- Der Anbieter arbeitet Aufträge, die im Rahmen eines Supportvertrages eingehen, in der Regel chronologisch ab. Sollte die Bearbeitung einer Anfrage voraussichtlich nicht
früher als 5 Tage nach Anfrage begonnen werden können, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren. Dem Kunden steht dann der Widerruf des Auftrages zu.
- Verhindert ein Fehler den Bestelleingang eines Shops, wird die Anfrage mit Priorität bearbeitet.
- Der Anbieter hat das Recht, Anfragen abzulehnen.
- Der Supportvertrag ist für beide Seiten nicht exklusiv. Beauftragt der Kunde andere Dienstleister oder setzt er fremde Software ein, wird er den Anbieter rechtzeitig in
Kenntnis setzen. Der Anbieter haftet nicht für die Kompatibilität seiner Produkte und Leistungen mit fremden Produkten und Leistungen. Anpassungskosten trägt der Kunde.
- Der Kunde hat jederzeit das Recht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wirkung für die Zukunft auf die Dienste des Anbieters zu verzichten. Hierfür wird
vereinbart:
- Der Anbieter wird dann in angemessener Zeit alle Arbeiten am Kundensystem abschließen und die Übernahme der Betreuung durch andere Fachkundige im notwendigen
Maße unterstützen. Die hierfür entstehenden Aufwände werden nach vereinbarten Stundensätzen in Rechnung gestellt.
- Der Kunde verpflichtet sich, bis zur endgültigen Beendigung aller Arbeiten und bis zur Begleichung aller offenen Rechnungen dem Anbieter Zugang zu den
gewarteten Systemen zu gewähren, im Anschluss alle dem Anbieter bekannten Zugangsdaten zu ändern und Materialien gemäß §2 Nr. 6 zurück zu gewähren bzw. zu
löschen.
- Der Anbieter kann im laufenden Geschäftsverhältnis auch Beratungsgespräche in Rechnung stellen, unabhängig davon, ob daraus ein Folgeauftrag entsteht.
- Darüber hinausgehende Verpflichtungen entstehen aus einer langfristigen Zusammenarbeit nicht. Insbesondere berechnet der Anbieter keine monatlichen Gebühren, keine
Abopreise und keine Mindestabnahmemengen.
§8 Freigabe
- Nach Aufforderung des Anbieters ist der Kunde zur Freigabeprüfung auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt
werden können.
- Erteilt der Kunde die Freigabe nicht binnen angemessener Frist, spätestens binnen 14 Tagen, wird er die Ablehnung begründen und konkrete Änderungswünsche formulieren,
die aus seiner Sicht zur Freigabe führen. Anderenfalls steht er für die Kosten der Verzögerung ein.
- Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine budgeterhöhende, fristverlängernde und zu vergütende Leistungsänderung dar.
- Jeder Rechnung liegt eine Auflistung der erbrachten Tätigkeiten und damit verbundenen Aufwände bei. Erfolgt die Zahlung nicht unter Vorbehalt, gelten die aufgeführten
Posten bezüglich Erbringung und Arbeitsdauer und als unwiderruflich genehmigt, es sei denn, der Kunde konnte die Ergebnisse nicht separat prüfen und wies den Anbieter
spätestens bei der Zahlung darauf hin.
§9 Termine
- Die in Korrespondenz, Schätzungen und Angeboten genannten Fertigstellungs- und/oder Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde im
Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ist für ein Projekt nach dessen Ausmaß ein Pflichtenheft nötig, und trifft der Anbieter Aussagen über die absehbare
Projektdauer vor Erstellung und Genehmigung eines Pflichtenheftes, sind diese stets unverbindlich.
- Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.
B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat der Anbieter nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, das Erbringen der betreffenden
Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Anbieter wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt anzeigen.
- Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
- Der Kunde wird aktiv dazu beitragen, Schäden durch Terminverletzungen zu minimieren. Geht der Kunde Verpflichtungen ein, die im Falle eines Verzuges zu Schäden führen,
so stellt er den Anbieter von jeder Haftung frei, es sei denn, ihm wurde dieses Haftungsrisiko vor Auftragserteilung mitgeteilt und er übernahm schriftlich eine
Garantie für die fristgerechte Fertigstellung.
§10 Rechte
- Der Anbieter gewährt dem Kunden, ohne anderweitige Vereinbarung, aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung, an den erbrachten
Leistungen folgendes Recht: Die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung
ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, örtlich auf die Europäische Union beschränktes, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
Werden die Leistungen für eine offensichtlich internationale Webseite erbracht, so werden Nutzungsrechte für alle von der Webseite bedienten Märkte eingeräumt.
- Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde berechtigt zur zeitlich unbeschränkten Verwendung der erworbenen Leistungen. Diese dürfen gleichzeitig nur für einen
Produktiv-Shop verwendet werden, sowie für bis zu drei parallele Entwicklungs-Installationen, sofern diese nicht zur Werbung oder Vertragsabschluss dienen. Auf diesen
Produktiv-Shop dürfen beliebig viele Domains verweisen.
- Will der Kunde vom Anbieter durchgeführte Arbeiten oder erstellte Werke ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten,
bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Der Anbieter wird, sofern nicht schwerwiegende Gründe dagegen
stehen, die Nutzung zu marktüblichen Gebühren gewähren.
- Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
Ausgenommen hiervon ist ein Verkauf der Webpräsenz, des Geschäftszweigen oder des Unternehmens unberührt.
- Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung
des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
- Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken den Anbieter zu nennen. Bei kompletten Shopinstallationen oder Updates
erfolgt dies auf jeder Seite, regelmäßig mittels des Footers.
- Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen
der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind nicht zulässig.
- Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung
beeinträchtigt oder verhindert wurde. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Anwender die
Beweislast.
- Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- Der Kunde darf die gelieferten Daten vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig oder zur Erstellung von
Sicherungen notwendig ist. Er ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
- Der Anbieter darf während eines Projektes von allen notwendigen Daten und Dateien Sicherungskopien erstellen, und diese nach Projektende angemessene Zeit aufbewahren.
Verpflichtungen zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung sowie Pflichten aus dem Bundesdatenschutz- und anderen Gesetzen bleiben unberührt.
§11 Versand
- Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über,
ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.
- Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann der Anbieter die jeweils für ihn günstigste Variante für den Versandweg und das
Transportmittel wählen. Der Anbieter wird bei dieser Wahl auf die ohne Weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
- Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
- Wird bei digitalen Werken vom Versand gesprochen, so ist in Ermangelung anderer Abreden darunter stets die unverkörperte, elektronische Übermittlung zu verstehen, mit
den Maßgaben, dass die Übermittlung auf Kosten des Übermittelnden geschieht und der Übermittler dafür haftet, diese Übermittlung im Falle des Scheiterns ohne
erheblichen Mehraufwand erneut vornehmen zu können. Dies gilt für Euroxid nicht für laufend übermittelte Daten, etwa bei Arbeiten auf einem System des Kunden.
§12 Fremdleistungen
- Der Anbieter kann zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.
§13 Vergütung
- Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist der Anbieter berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung
Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
- Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Vergütungssätze des Anbieters
anwendbar, welche jederzeit beim Anbieter erfragt werden können.
- Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die dem Anbieter im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen.
- Kostenvoranschläge des Anbieters sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Der Anbieter ist verpflichtet, mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieses
Budgets zu überwachen, jede erhebliche Überschreitung des Budgets dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und adäquate Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Bei
Gläubigerverzug, höherer Gewalt und der Gefahrenbeseitigung dienenden Handlungen kann das Budget um den entstandenen Mehraufwand überschritten werden.
- Lizenzkosten, welche der Auftragsnehmer zur Erfüllung des Auftrages begleicht, sind mit Rechnungsvorlage zu ersetzen.
§14 Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
- Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten.
Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung
aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen
Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
- Gerät der Kunde mehr als 20 Tage in Zahlungsverzug oder verweigert er die Zahlung, kann der Anbieter seine Dienste sperren.
- Gerät der Kunde mehr als 20 Tage in Zahlungsverzug oder verweigert er die Zahlung, und bezieht sich der Verzug auf eine Shopinstallation oder ein Shopupdate vor der
Übereignung bzw. Nutzungsrechteinräumung, und beträgt die ausstehende Summe mindestens 500 Euro, kann der Anbieter dessen weitere Verwendung bis zur Zahlung
unterbinden. Dem Kunden steht nicht zu, den Anbieter vor der Übereignung bzw. Lizenzierung vom Shopsystem auszusperren.
- Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden
Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist
kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für den Anbieter liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden
beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
- Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von EURO 10,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.
§15 Projektabbruch, Vertragsende und Supportende
- Dem Kunden stehen Rücktrittsrechte nach den gesetzlichen Regelungen zu.
- Dem Kunden wird bei allen Aufträgen, deren Bearbeitung planmäßig länger als 30 Tage beansprucht, die Option des einseitigen Projektabbruches eingeräumt. Dieser
gestaltet sich als Option zur einseitigen Vertragsänderung mit folgenden Maßgaben:
- Alle bereits vereinbarten Abschlagszahlungen verbleiben bei dem Anbieter. Die hierfür zu erbringenden Teilleistungen kann der Kunde fordern.
- Der Anbieter kann weiterhin die tatsächlich entstandenen Kosten und alle angefallenen Honorare, die noch nicht durch eine Abschlagszahlung gedeckt sind, fordern.
- Weiterhin kann der Anbieter eine Vertragsstrafe von 20% der 100.000 Euro nicht übersteigenden Auftragssumme fordern.
§16 Mängelansprüche
- Zur Beurteilung, ob eine Leistung mangelhaft ist, gelten vorrangig die Vereinbarungen eines Pflichtenheftes. In Ermangelung eines solchen sind die vom Anbieter
getroffenen Funktionsbeschreibungen und technischen Spezifikationen, nicht aber etwaige Abbildungen (Screenshots) oder Werbeslogans vereinbart.
- Mängel in eingesetzter Fremdsoftware hat der Anbieter nicht zu vertreten, sofern der Kunde dem Einsatz dieser Software zugestimmt oder nicht unverzüglich nach
Bekanntwerden widersprochen hat.
- Mängel, die durch fehlende Kompatibilität eingesetzter Software hervortreten, hat der Anbieter nur im Falle von eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu
vertreten.
- Werden Mängel dem Anbieter aufgezeigt, so ist ihm eine angemessene Frist zur Ausbesserung oder zum Ersatz zu gewähren, wobei diese Frist mindestens zwei Wochen
beträgt.
- Soweit nichts anderes bestimmt, haftet der Anbieter nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Software selbst entstanden sind; insbesondere übernimmt der Anbieter
keine Haftung für Datenverlust oder sonstige Folgeschäden sowie für Schäden, die durch den Anwender oder Dritte entstanden sind.
- Weicht eine Leistung in einzelnen Aspekten von der vereinbarten Beschaffenheit erkennbar ab, und erhebt der Kunde nicht unverzüglich Mängelrüge, gilt die Leistung in
Ansehung dieser Abweichung als genehmigt, es sei denn, der Anbieter durfte nicht damit rechnen, dass die Abweichung Genehmigung findet.
- Im Übrigem beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche sechs Monate.
§17 Haftung
- Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Anbieters herbeigeführt werden, haftet dieser
unbeschränkt.
- Für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen des Anbieters vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet dieser begrenzt auf die Schäden, die bei
Vertragsschluss typisch und vorhersehbar sind. Absatz d bleibt unberührt.
- Bei der leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf den typischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Absatz d bleibt unberührt.
- Die Haftung für Personenschäden, d. h. die für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbegrenzt.
- Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet der Anbieter nur, wenn er die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine
wesentliche Vertragspflicht verursacht hat und der Kunde zugleich sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form
bereitgehalten wird (Backups), mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
- Den Parteien ist bekannt, dass sie im Rahmen ihrer Schadensminderungs-Obliegenheiten insbesondere für regelmäßige Sicherung ihrer Daten zu sorgen haben und im Falle
eines vermuteten Software-Fehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen. Insbesondere verpflichten sich die Parteien, bei der Wahl und
Beauftragung des Hostinganbieters (Serverbetreibers) sicherzustellen, dass dieser mindestens täglich Sicherungen erstellt. Jegliche Haftung für Datenverluste, die nicht
nach diesen Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen wurde, ist beschränkt auf jene Daten, die seit dem Zeitpunkt angefallen sind, zu dem das letzte Backup planmäßig
stattfinden sollte.
§18 Fremdinhalte, Domain-Namen
- Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf
mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, er wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus seiner Sicht ohne Weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
- Im Fall der beauftragten Registrierung von durch den Kunden vorgegebenen Domain-Namen durch den Anbieter obliegt die Prüfung auf die Verletzung fremder Kennzeichen und
Namensrechte dem Kunden.
- Vom Kunden beauftragte Werbeaktionen wird der Kunde in eigener Verantwortung auf deren rechtliche Zulässigkeit hin prüfen und diese sicherstellen. Dem Anbieter obliegt
keine rechtliche Prüfung der Werbeaktion. Der Kunde stellt ebenfalls sicher, dass alle Inhaber der vom Kunden angelieferten E-Mail-Adressen Ihre Einwilligung bezüglich
des Empfangs von Mailings, Newslettern, etc. rechtswirksam erteilt und nicht widerrufen haben.
- Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien, Inhalte, Adressen, E-Mail-Adressen, etc. der Anbieter selbst in Anspruch genommen wird, hält der
Kunde den Anbieter schad- und klaglos.
§19 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche des Anbieters aus seiner Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn
Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) des Anbieters.
- Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten.
- Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in voller Höhe an den Anbieter sicherungshalber abgetreten. Der Kunde ist
zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er mit seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Anbieter nicht in Verzug gerät und kein Vergleichs- oder
Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.
- Übersteigt der realisierbare Wert der für den Anbieter bestehenden Sicherheiten seine Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 Prozent, so gibt der
Anbieter auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach seiner Wahl frei.
§20 Geheimhaltung, Referenznennung
- Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
- Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere
Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann, oder glaubhaft macht, diese vernichtet zu haben.
- Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail -
zulässig. Ungeachtet dessen darf der Anbieter den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen
der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail und Internet ein offenes Medium ist. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails und des
Internets. Auf Wunsch des Kunden kann die E-Mail-Kommunikation über andere Medien geführt oder verschlüsselt werden.
- Der Anbieter und der Kunde werden Dritte, insbesondere Subunternehmer, freie Mitarbeiter, etc. ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.
§21 Datenschutz
- Der Anbieter ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche
Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass der Anbieter seine vollständige Anschrift sowie weitere, im Laufe des
Vertragsverhältnisses dem Anbieter gegenüber gemachte Angaben in maschinenlesbarer Form speichert und für Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet. Andere Daten, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages zu anderen Zwecken erhebt, speichert und nutzt, sind nicht personenbezogen.
- Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies - etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. - notwendig ist.
§22 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung des Anbieters.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden
Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg im Breisgau. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Der Anbieter
hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
- Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf.
- Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Dann, sowie im Falle von Regelungslücken, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.
- Sollte in Einzelverträgen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Regelungen zwischen den Parteien getroffen worden seien, gehen diese
einzelvertraglich vereinbarten Regelungen diesen AGB vor.